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Bundesrat erhöht PK-Mindestzinssatz

Zentralplus

Themen: CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz auf Pensionskassenguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab dem nächsten Jahr um 0,75 Prozentpunkte auf 2 Prozent. Seit 2024 hatte der Satz bei 1,25 Prozent gelegen. Er legt fest, mit welchem Mindestsatz Pensionskassen die obligatorischen Vorsorgeguthaben ihrer Versicherten verzinsen müssen. Als Begründung verweist der Bundesrat auf die sehr solide finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Diese ermögliche eine deutliche Anhebung des Satzes. Zugleich soll die höhere Mindestverzinsung die gestiegene Inflation ausgleichen.

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