Themen: Wirtschaft/Finanzen, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Eine frühere Assistentin der Wirtschaftskanzlei NKF an der Zürcher Bahnhofstrasse erhebt Vorwürfe wegen ihrer damaligen Arbeitsbelastung. Sie war für die Sekretariate hochrangiger Partner zuständig und kündigte nach einem Konflikt mit der Arbeitgeberin vor drei Jahren. Anschliessend verlangte sie Leistungen von der Kanzlei. Nach ihrer Darstellung musste sie so viel arbeiten, dass sie teilweise auf dem Büroboden übernachtete, weil der Heimweg spätabends nicht mehr zumutbar gewesen sei. Verantwortlich seien die Kanzlei und ihre Partner gewesen, die notwendige personelle Ressourcen nicht bewilligt hätten. NKF erklärt, das Arbeitsgericht Zürich habe die Klage der ehemaligen Mitarbeiterin 2024 vollumfänglich abgewiesen; der Entscheid sei rechtskräftig. Zu den behaupteten Übernachtungen nimmt die Kanzlei keine Stellung. In einem neuen Verfahren fordert die Frau die Herausgabe ihrer persönlichen Daten, darunter Qualifikationen. Sie befürchtet, NKF könne ihren weiteren beruflichen Weg beeinträchtigen.