Themen: CH-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Ab dem 1. Januar 2027 können Ehepaare in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich wählen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs beschlossen. Auch bereits verheiratete Personen dürfen ab nächstem Jahr durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt einen Doppelnamen annehmen. Für Kinder gilt diese Möglichkeit nicht. Seit 2013 lässt das geltende Recht keinen amtlichen Doppelnamen mehr zu. Heiratswillige müssen seither ihren bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Ein mit Bindestrich zusammengesetzter Allianzname kann zwar verwendet werden, besitzt aber keinen amtlichen Status. Künftig muss ein auf Pass oder Identitätskarte geführter Allianzname dem offiziellen Namen entsprechen. Während einer noch nicht festgelegten Übergangsfrist bleibt ein abweichender Allianzname in Ausweisdokumenten möglich. Die nötigen Änderungen der Zivilstandsverordnung sollen im November verabschiedet werden.