Themen: Migration/Asyl, CH-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur, International, Europa
Im Rückkehrzentrum Sonnenbühl zwischen Zürich und Winterthur leben bis zu 150 Asylsuchende, darunter Personen mit Dublin-Entscheid, deren Gesuche in der Schweiz zunächst nicht geprüft werden. Haile Abebe aus Äthiopien und David Malual aus dem Südsudan warten dort, weil Italien als Ersteinreisestaat zuständig wäre, gegenwärtig aber keine Überstellungen übernimmt. Abebe teilt ein Zimmer mit 28 Personen und erhält täglich 10.50 Franken Nothilfe. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ersetzt die Dublin-III-Verordnung. Sie kann die Überstellungsfristen bei bestimmten Hindernissen auf bis zu drei Jahre ausdehnen. Betroffene könnten damit lange in Nothilfe leben, obwohl sie weiterhin potenziell schutzberechtigt sind. 2024 bezogen im Kanton Zürich 930 Personen Nothilfe, rund die Hälfte nach Dublin-Entscheiden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 stellt Kürzungen auf das rein physische Existenzminimum in Dublin-Fällen infrage; die Folgen für die Schweiz muss das Bundesgericht klären.