Themen: Innen-Politik, Demokratie, Gesellschaft
Regionen: International, Europa
Anders Breivik tötete am 22. Juli 2011 in Oslo und auf Utøya 77 Menschen. Er wurde 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschliessender, beliebig verlängerbarer Verwahrung verurteilt und sitzt heute im Hochsicherheitsgefängnis Ringerike. Seit Beginn seiner Haft gilt für ihn zudem vollständige Isolation ohne festes Enddatum. Er hat keinen Kontakt zu anderen Gefangenen und trifft neben Wärtern, Anwälten und Psychiatern kaum andere Personen. Seine Mutter besuchte ihn zuletzt 2013; Klagen gegen die Isolationshaft blieben in Norwegen und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolglos. Küche, Fitnessraum, ein Lebkuchenhaus-Wettbewerb sowie Schach oder Unihockey mit Personal seien keine Privilegien, sondern Massnahmen gegen die psychischen und körperlichen Folgen der Isolation. Der Beitrag verteidigt diese Vorkehrungen als Konsequenz des Rechtsstaats: Auch ein Massenmörder dürfe nicht zum Objekt staatlicher Rache werden.