Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration weist für Asylbewerber aus Algerien, Marokko und Tunesien im Jahr 2024 eine Beschuldigtenquote von 80,5 Prozent aus. Erfasst sind Personen, die während des Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid mindestens einmal als Beschuldigte in einem Strafverfahren registriert wurden, nicht rechtskräftig Verurteilte. Bei Asylbewerbern aus anderen Herkunftsstaaten lag die Quote bei 12,3 Prozent. Genannt werden insbesondere Diebstähle, Autoaufbrüche und Einbrüche; die Gruppe bestehe vor allem aus jungen Männern. Zugleich würden rund 99 Prozent der Asylgesuche aus den drei Maghreb-Staaten abgelehnt. Für nordafrikanische Asylbewerber führte die Schweiz beschleunigte 24-Stunden-Verfahren ein. Laut Bundesrat sank die Zahl dieser Personen in Bundesasylzentren daraufhin um 42 Prozent, ebenso die sicherheitsrelevanten Vorfälle. Schwierigkeiten bestehen weiterhin bei der Identifizierung und Rückführung, etwa bei fehlenden Papieren, mangelnder Kooperation oder ausbleibender Rücknahme durch Herkunftsstaaten. Mit Marokko will die Schweiz die Zusammenarbeit bei Identifizierung und Rückführung verbessern.