Themen: CH-Politik, Demokratie, Gleichstellung
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Der Bundesrat will Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, die politischen Rechte auf Bundesebene künftig nicht mehr verwehren. Volljährige Schweizerinnen und Schweizer sollen diese Rechte nach der vorgeschlagenen Änderung voraussetzungslos erhalten. Damit soll der bisherige Ausschluss aufgehoben werden, der nach Auffassung des Bundesrats nicht mehr den Entwicklungen der vergangenen Jahre entspricht. Diese zielten zunehmend auf die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Als wichtiger Impuls gilt das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das für die Schweiz seit 2014 in Kraft ist. Die Vorlage setzt die Motion 24.4266 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats um. Sie betrifft sämtliche politischen Rechte in Bundessachen. Für Regeln auf kantonaler und kommunaler Ebene bleiben die Kantone zuständig. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027.