Themen: CH-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Ehepaare können ab 1. Januar 2027 wieder einen Doppelnamen als offiziellen Familiennamen wählen. Damit wird eine Möglichkeit wieder eingeführt, die seit der Abschaffung des Doppelnamens im Jahr 2013 vielen Heiratswilligen fehlte. Neu gilt die grössere Freiheit bei der Namenswahl für beide Seiten. Auch der sogenannte Allianzname mit Bindestrich kann künftig als offizieller Name geführt werden. Für Paare stellt sich damit nach der Heirat erneut die Frage, ob und wie sie ihre bisherigen Namen verbinden oder einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen wollen.