Themen: Innen-Politik, Demokratie
Regionen: International, Europa
Die Schlussabstimmung über die Modernisierung des deutschen Bundespolizeigesetzes muss nach der Sommerpause voraussichtlich wiederholt werden. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Beratung angenommen, doch die Sitzungsleitung stellte nicht fest, ob die erforderliche Mehrheit aller 630 Bundestagsmitglieder erreicht worden war. Mindestens 316 Abgeordnete hätten zustimmen müssen. Videoaufnahmen lassen laut CORRECTIV daran zweifeln, dass genügend Parlamentarier im Plenum anwesend waren. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour vermerkte die notwendige Mehrheit auch nicht im Protokoll. Die Bundestagsverwaltung erklärte, die Feststellung könne mittels namentlicher Abstimmung nachgeholt werden. Verfassungsrechtler Markus Ogorek unterscheidet zwei Fälle: Bei tatsächlich mindestens 316 Ja-Stimmen wäre nur die Geschäftsordnung verletzt; bei weniger Stimmen wäre das Gesetz verfassungswidrig nicht zustande gekommen. Die Reform soll der Bundespolizei unter anderem Echtzeit-Gesichtserkennung und eigene Drohnen in besonderen Gefahrenlagen erlauben.