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Erleichterung für Kleinhändler im Internet

Correctiv Schweiz
Erleichterung für Kleinhändler im Internet

Themen: Wirtschaft/Finanzen, Klima&Energie

Regionen: International, Europa

Die Europäische Union rät den Mitgliedstaaten, die neue Verpackungsverordnung für kleine Onlinehändler vorerst pragmatisch zu handhaben. Die Regel hätte ab 12. August Unternehmen im grenzüberschreitenden Versand verpflichtet, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten für die Entsorgung der Verpackungen zu bestellen und zu bezahlen. Für kleine Shops hätten dafür je Land jährliche Fixkosten zwischen 600 und 2000 Euro anfallen können, unabhängig von der Zahl der versandten Pakete. Einige Händler stellten deshalb Lieferungen in andere EU-Länder ein. Die Verordnung soll Recyclingquoten verbessern, trifft aber Kleinstbetriebe ähnlich wie grosse Unternehmen und ergänzt bereits unterschiedliche nationale Verpackungsvorschriften. Die EU will die Vorgaben bis 2035 aussetzen und durch ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzen. Die deutsche Bundesregierung schlägt vor, Händler mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr von der Bevollmächtigtenpflicht auszunehmen. Zudem soll die Registrierung bis Mitte 2028 ruhen, bis ein zentrales europäisches System bereitsteht.

Correctiv Schweiz

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