Themen: Innen-Politik, Migration/Asyl, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Eine frühere Abteilungsleiterin des Baselbieter Migrationsamts steht am Montag vor dem Baselbieter Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft der 49-jährigen Schweizerin für die Jahre 2020 bis 2024 Amtsmissbrauch, Nötigung, Rassendiskriminierung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vor. Sie soll Gesuchstellende mit dem Entzug von Aufenthaltsbewilligungen bedroht haben, falls sie Prämienverbilligungen beanspruchten, obwohl diese rechtlich nicht als Sozialhilfe gelten. Um Rechtsmittel zu erschweren, seien formlose Schreiben verschickt worden. Zudem soll sie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Strafregistereinträgen systematisch zur Ausreise aufgefordert oder ihnen die Einreise verweigert haben; 2022 und 2023 betraf dies laut Staatsanwaltschaft 489 Schreiben. Die Anklage nennt auch verzögerte Bewilligungen, unzulässige Gebühren und die Weitergabe von Reisedaten ohne gesetzliche Grundlage. Befragungen wegen eines «Islamisten-Barts» oder eines eng anliegenden Kopftuchs begründen den Diskriminierungsvorwurf. Demokratische Juristinnen und Juristen fordern eine umfassende Aufarbeitung. Das Urteil ist für Dienstag angekündigt; es gilt die Unschuldsvermutung.