Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine Frühpensionierung kann die finanzielle Absicherung deutlich schmälern, weil Erwerbseinkommen, Beitragsjahre und Zinserträge wegfallen. In der AHV müssen Frühpensionierte bis zum Referenzalter weiterhin Beiträge entrichten, auch bei vorbezogener Rente. Ein Vorbezug um ein Jahr reduziert die Rente lebenslang um 6,8 Prozent, zwei Jahre um 13,6 Prozent; seit 2024 ist er monatsweise möglich. Für Frauen der Übergangsgeneration mit Jahrgang 1961 bis 1969 gelten seit 2025 günstigere, einkommensabhängige Sätze. In der Säule 3a sind nach Ende der Erwerbstätigkeit keine weiteren Einzahlungen erlaubt. Mehrere Konten ermöglichen eine gestaffelte Auszahlung und können die Steuerlast senken. Lebensversicherungen müssen angepasst, prämienfrei weitergeführt oder aufgelöst werden. Bei der Pensionskasse führen fehlende Beiträge und ein tieferer Umwandlungssatz meist zu geringeren Leistungen. Reglemente bestimmen flexible und gestaffelte Pensionierungen; eine frühzeitige Beratung soll finanzielle Engpässe verhindern.