Themen: Gesundheit, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: International, Europa
Das deutsche Bundessozialgericht entschied am 20. August 2026 in drei Fällen, dass eine kurz im Spital fortgesetzte Reanimation keine stationäre Krankenhausbehandlung begründete. Die Patienten waren zuvor während mehr als einer Stunde vom Rettungsdienst reanimiert worden und starben kurz nach der Einlieferung. Die Spitäler hatten zwischen 735,18 und 1382,28 Euro als vollstationäre Behandlung verrechnet; die Krankenkassen bestritten dies erfolgreich. Die Entscheide bedeuten nicht, dass Reanimationen generell ambulant vergütet werden oder wegen der Versicherung beendet würden. Ob und wie lange reanimiert wird, hängt laut Gericht und beteiligten Kassen von medizinischen Kriterien ab. Die in einem Video genannte Vergütung von rund 50 Euro findet sich nicht in den Gerichtsunterlagen; die tatsächlichen Notfallkosten können aus mehreren Positionen bestehen und mehrere Tausend Euro erreichen. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus.