Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
In Ostermundigen beanstandet ein Bürger mehrere digitale Werbebildschirme an stark befahrenen Strassen, insbesondere bei Abzweigungen. Er sieht darin eine Ablenkung für Verkehrsteilnehmende und damit Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie die Signalisationsverordnung. Gemeinde und kantonales Tiefbauamt reagierten zunächst zurückhaltend; der Regierungsstatthalter verwies auf Anpassungsbedarf und Vertrauen in die Gemeinde. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung nahm keine Stellung. Die Kantonspolizei Bern wirbt selbst auf den umstrittenen Anlagen für Polizeiberufe, erklärt jedoch, die Werbeagentur bestimme die konkreten Standorte. Aufgrund der vorliegenden Informationen kommt sie zum Schluss, dass der Standort an der Kreuzung Bernstrasse/Alpenstrasse und die bewegten Bildsequenzen den rechtlichen Vorgaben widersprechen. Sie verlangte von der Agentur, ihre Werbung dort zu stoppen, und informierte das Polizeiinspektorat der Gemeinde über den aus ihrer Sicht gesetzwidrigen Zustand.