Themen: CH-Politik, Technologie, Umwelt
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat den geplanten Ausbau für Velos an der Kraftstrasse zwischen Kirche Fluntern und Toblerplatz im Kreis 7 vorerst gestoppt. Es hiess die Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern gut, die beanstandeten, dass die Stadt Zürich keine Tempo-30-Zone zur Lärmminderung in die Planung einbezogen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vorgesehen waren ein Velostreifen und ein eigener Veloweg über einige hundert Meter am Hang des Zürichbergs. Dafür sollte die Tramlinie auf einer Strassenseite von ihrer eigenen Spur auf die Fahrbahn verlegt, ein Trottoir verbreitert und auf der Gegenseite das Trottoir verschmälert werden. Weil sich der Verkehr um rund drei Meter verschoben hätte, befürchtete die Nachbarschaft mehr Lärm. Die Stadt erklärte, Tempo 30 werde separat vorbereitet, da der Stadtrat die Verkehrsberuhigung 2021 beschlossen habe; notwendige Gutachten lägen aber noch nicht vor. Das Gericht verlangte dennoch eine Prüfung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt. Der Ausbau gehört nicht zu den 2020 beschlossenen Velovorzugsrouten.