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«Grosse Genugtuung»: Stadt Zürich siegt im Kampf gegen Airbnbs vor Bundesgericht

TSRI
«Grosse Genugtuung»: Stadt Zürich siegt im Kampf gegen Airbnbs vor Bundesgericht

Themen: CH-Politik, Leben, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Das Bundesgericht hat die Zürcher Regelung bestätigt, wonach Business-Apartments und Airbnbs nicht mehr an den Mindestwohnanteil einer Liegenschaft angerechnet werden dürfen. Kommerzielle Kurzzeitwohnungen werden damit in Gebieten mit vorgeschriebenem Wohnanteil unzulässig; ihre Zahl soll in mehreren Quartieren sinken. In Zürich gibt es laut städtischen Zahlen inzwischen mehr als 5000 Business-Apartments, 1850 mehr als fünf Jahre zuvor. Vier Anbieter hatten die 2021 vom Gemeinderat beschlossene und 2022 genehmigte Anpassung der Bau- und Zonenordnung bis vor Bundesgericht angefochten. Die Regelung geht auf eine Motion von AL-Politiker Niklaus Scherr aus dem Jahr 2009 zurück. Scherr fordert nun eine befristete Taskforce zur Kontrolle und Auflösung illegaler Apartments; über 1000 Wohnungen könnten wieder verfügbar werden. Die Stadt will die Vorgaben unverzüglich umsetzen. SP und FDP begrüssen den Entscheid, setzen aber unterschiedliche weitere wohnpolitische Akzente.

tsri.ch

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