Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Journalisten gegen das Verfahren wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses abgewiesen. Er muss 1’200 Franken Gerichtskosten bezahlen; die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte soll Anklage erheben. Anlass sind Veröffentlichungen vom Juli 2016 zu mutmasslich geheimen Geschäften von Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz und Beat Stocker bei der Kartenfirma Aduno. Vincenz und Stocker wurden später im Zusammenhang mit dem Vincenz-Komplex strafrechtlich verfolgt und 2022 erstinstanzlich zu Freiheitsstrafen verurteilt; gegen sie laufen weitere Verfahren, und die Unschuldsvermutung gilt. Stocker wehrte sich wiederholt gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Journalisten. Ein Zürcher Oberrichter sah eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit und vermutete einen Compliance-Bericht von Julius Bär als mögliche Quelle. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid vor allem formal und sah keine nicht wiedergutzumachenden Nachteile durch das Strafverfahren.