Prometheus: Der unabhängige Medienspiegel der Schweiz

Seite wird geladen …

Zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht

Kantonspolizei zieht Personalfall ans Bundesgericht

Bajour

Themen: Innen-Politik, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Basel/NWCH

Die Kantonspolizei Basel zieht den Fall eines entlassenen Mitarbeiters ans Bundesgericht weiter. Sie hatte ihm im Januar 2025 wegen schwerer Pflichtverletzungen gekündigt. Dem Polizisten wird vorgeworfen, bei einem Teamausflug eine unterstellte Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst, Kolleginnen und Kollegen sexistisch beleidigt, zur Kontrolle jeder Schwarzen Person auf der Strasse aufgerufen und mehrfach «Sieg Heil» gerufen zu haben. Die Personalrekurskommission hob die Kündigung im Juni 2025 auf; das Appellationsgericht bestätigte diesen Entscheid im Juni 2026. Es begründete dies damit, dass die frühere Polizeileitung die Pflichtverletzungen bereits mit einer internen Versetzung sanktioniert habe und sie nicht später nochmals als Kündigungsgrund verwendet werden könnten. Die heutige Polizeileitung hält diese Bindung an frühere Entscheide für nicht haltbar. Sie verweist auf das öffentliche Interesse an einer integren, neutralen und diskriminierungsfrei handelnden Polizei und gewichtet es höher als das Interesse des Betroffenen an einer Weiterbeschäftigung.

bajour.ch

Zum Originalartikel