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Keine Lockerung: Stadtrat hält an Bewilligungspflicht für Demos in Zürich fest

TSRI
Keine Lockerung: Stadtrat hält an Bewilligungspflicht für Demos in Zürich fest

Themen: CH-Politik, Innen-Politik, Demokratie

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Der Zürcher Stadtrat hält daran fest, dass für jede Demonstration in der Stadt eine behördliche Bewilligung nötig ist. Seine 2023 vorgeschlagene Meldepflicht für Kundgebungen mit bis zu 100 Personen hat er zurückgezogen, weil sie mit dem neuen kantonalen Polizeigesetz nicht vereinbar sei. Dieses Gesetz schreibt seit dem 1. Januar 2026 für alle Demonstrationen im Kanton Zürich eine Bewilligung vor. Es geht auf den 2024 angenommenen Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative zurück; eine Beschwerde der Demokratischen Juristen beim Bundesgericht ist noch hängig, weshalb das Gesetz bislang nicht angewendet wird. AL, Grüne und SP kritisieren den Rückzug als verfrüht. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangen sie Standardplätze für Demonstrationen bis 500 Personen sowie eine Innenstadt-Route für Kundgebungen bis 2000 Personen, die ohne Bewilligung nutzbar sein sollen. Nach den Sommerferien befasst sich der Gemeinderat mit beiden Vorlagen.

TSRI

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