Themen: CH-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Seit dem 1. August gilt im Kanton Luzern das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung. Es ermöglicht Eltern, Betreuungsgutscheine zu beantragen. Der Kanton rechnet bereits im August mit Tausenden Gesuchen. Technische Probleme erwartet er zwar nicht, doch einzelne Gemeinden könnten wegen der hohen Zahl an Anträgen an ihre Kapazitätsgrenzen geraten.