Themen: Innen-Politik
Regionen: International, Europa
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat den Rekurs von Silvio Berlusconi zur Mediaset-Steuerbetrugsaffäre abgewiesen. Nach seinem Tod wurde das Verfahren von seinen Erben weitergeführt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Verurteilung und stellte insbesondere die Unparteilichkeit der beteiligten Richter sowie die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren infrage. Das Gericht befand diese Einwände als unbegründet und bestätigte damit die Fairness des Verfahrens.