Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesgericht hat einstimmig festgestellt, dass die Richter Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz dauerhaft zusammenlebten. Das Bundesgerichtsgesetz verbietet Personen in einer solchen Beziehung, gleichzeitig als Bundesrichter tätig zu sein. Die unzulässige Zusammensetzung des Spruchkörpers begründet nach Ansicht des Gerichts eine Revision. Es hiess deshalb das Gesuch eines Mannes gut, der wegen versuchter Tötung verurteilt worden war. Er hatte bei einer Schlägerei in einer Bar einen Türsteher mit einem Messer verletzt. Der Entscheid öffnet den Weg für weitere Revisionen. Van de Graaf hatte mit Unterstützung von Donzallaz den Ausstand der zuständigen Abteilung verlangt und ein kantonales Richtergremium gefordert. Das Bundesgericht wies den Antrag als verspätet ab. Donzallaz kritisierte den Umgang des Gerichts mit dem Fall und sprach von Druck durch SVP-Richter. Ein Expertenbericht zu den Vorgängen blieb vertraulich; er war für Kommissionen der Bundesversammlung bestimmt.