Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesgericht hat einstimmig festgestellt, dass die Richter Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz dauerhaft zusammenlebten. Dies verstosse gegen Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes, wonach dauerhaft zusammenlebende Personen nicht gleichzeitig als Bundesrichter tätig sein dürfen. Wegen der Verletzung der Vorschriften zur Gerichtsbesetzung bewilligte das Gericht die Revision eines Urteils, an dem van de Graaf mitgewirkt hatte. Darin war ein Mann wegen versuchter Tötung verurteilt worden, nachdem er bei einer Auseinandersetzung in einer Bar einen Türsteher in den Bauch gestochen hatte. Ein Ausstandsgesuch van de Graafs gegen die Zweite Zivilabteilung wies das Gericht als verspätet zurück; Donzallaz hatte das Gesuch unterstützt. Donzallaz brachte Angriffe gegen ihn mit seinen Konflikten mit der SVP in Verbindung. Ein Parteikollege habe ihn am Tag der Veröffentlichung eines «Weltwoche»-Artikels über die Beziehung zum Rücktritt aufgefordert.