Themen: Innen-Politik, Krieg&Frieden
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Afrika
Das Bundesgericht hat die 20-jährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen liberianischen Rebellenführer Alieu Kosiah bestätigt. Die Strafe beruht auf zahlreichen Verletzungen des Kriegsrechts während des ersten liberianischen Konflikts von 1989 bis 1996, als Kosiah in einem Bataillon der Ulimo eine wichtige Funktion innehatte. Nicht bestehen bleibt dagegen die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus dem Berufungsentscheid von 2023. Das Gericht wendet das Rückwirkungsverbot strikt an: Die entsprechende Strafbestimmung war zur Zeit der Taten noch nicht im Strafgesetzbuch enthalten. Auf das Strafmass hat die Korrektur keinen Einfluss. Bereits das Bundesstrafgericht hatte Kosiah in erster Instanz zwar nicht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, aber für eine lange Liste von Kriegsverbrechen die Höchststrafe ausgesprochen. Der 122-seitige Entscheid beendet die langjährige Kontroverse in diesem Verfahren.