Themen: Gleichstellung, CH-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Lesbische Paare können bei einer privaten Samenspende trotz Ehe zunächst nur die gebärende Person als rechtlichen Elternteil eintragen lassen. Die zweite Mutter muss eine Stiefkindadoption durchlaufen, obwohl sie das Kind faktisch mitbetreut. Dafür müssen die Eltern mindestens drei Jahre zusammengelebt und ein Jahr gemeinsam für das Kind gesorgt haben; je nach Kanton kann die Bearbeitung mehrere weitere Jahre dauern. Stirbt der rechtlich anerkannte Elternteil in dieser Zeit, hat die andere Mutter keine entsprechenden Rechte. Der Bundesrat schlägt mit dem Geschäft 2025.073 eine vereinfachte Stiefkindadoption mit kürzeren Wartezeiten und rascherer rechtlicher Absicherung vor. Der Nationalrat unterstützte die Vorlage erneut, nachdem der Ständerat zwar ein Problem anerkannt, eine Lösung aber abgelehnt hatte. Nun muss sich der Ständerat nochmals damit befassen.