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Mietrecht: Soll ich die Rechnung der Verwaltung begleichen?

ktipp.ch

Themen: Leben

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Ein Vermieter darf keine Gebühr für das Zwischenlagern von Gegenständen im Treppenhaus verlangen, wenn eine vertragliche Grundlage fehlt. Voraussetzung ist zudem, dass durch die Lagerung kein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Ohne diese Voraussetzungen muss die Rechnung der Verwaltung nicht beglichen werden.

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