Themen: Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Arbeitgeber dürfen den Abbau von Überstunden durch Freizeit einseitig anordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Entscheidend ist, dass der Vertrag den Ausgleich von Überstunden durch Freizeit vorsieht und dem Arbeitgeber ausdrücklich das Recht gibt, diese Kompensation anzuordnen. Unter diesen Voraussetzungen müssen Angestellte Überstunden auf entsprechende Weisung hin abbauen. Der Hinweis verweist zudem auf einen Ratgeber zum Arbeitsrecht, der Fragen vom Bewerbungsverfahren bis zum Arbeitszeugnis mit Fallbeispielen, Tipps und Musterbriefen behandelt.