Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 20-Jährigen vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Im Juli 2024 waren vier Freunde zum abendlichen Baden an der Limmat. Ein 15-Jähriger sprang vom Drahtschmidlisteg zwischen Platzspitz und Dynamo in den Fluss, tauchte aber nicht wieder auf. Seine Kollegen alarmierten die Polizei erst 27 Minuten später. Die Stadtpolizei suchte mit einem Grossaufgebot, fand den Jungen jedoch erst am Folgetag tot in der Limmat. Die Staatsanwaltschaft warf dem damals 18-jährigen Angeklagten vor, den Sprung mit dem Handy gefilmt und dennoch nicht gehandelt zu haben. Laut der Anwältin der Familie war im Film zu hören, dass der Verstorbene Nichtschwimmer gewesen sei. Der Angeklagte bestritt, dies gehört zu haben, und erklärte, er habe davon nichts gewusst. Die Richterin glaubte ihm und befand, er habe nicht wissen können, ob der Freund weiter flussabwärts aufgetaucht und ausgestiegen war. Gegen zwei weitere Minderjährige laufen separate Verfahren.