Themen: CH-Politik, Gesellschaft, Gleichstellung
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Der Nationalrat hat die Beratung der Inklusionsinitiative und ihres indirekten Gegenvorschlags am 21. September abgeschlossen. Er ergänzte das vom Bundesrat erarbeitete Inklusionsgesetz mit einer besseren Finanzierung von Dienstleistungen Dritter zur gesellschaftlichen Teilhabe, verbindlicheren Vorgaben für selbstbestimmtes Wohnen und einem unabhängigen Monitoring zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Im Invalidenversicherungsgesetz verankerte er zudem einen Anspruch auf Job-Coaching. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband begrüsst diese Schritte, hält sie aber für unzureichend. Abgelehnt wurden unter anderem Ergänzungen zum Assistenzbeitrag für situative Unterstützung bei Abweichungen vom Alltag sowie eine mögliche Vergütung von Assistenzleistungen enger Familienangehöriger. Auch eine gesetzliche Pflicht zu barrierefreien, mehrkanaligen Informationen fehlt. Der Verband verlangt verbindlichere Lösungen für Wohnen und Arbeitsmarkt und will weiterhin die Inklusionsinitiative unterstützen. Diese fordert einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.