Themen: Innen-Politik, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Demokratischen Jurist:innen Zürich haben gemeinsam mit Organisationen und Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde gegen das revidierte Zürcher Polizeigesetz eingereicht. Der Kantonsrat hatte die Vorlage im März verabschiedet und damit polizeiliche Befugnisse erweitert: Die Polizei darf künftig in geschlossenen Online-Foren ermitteln und Personendaten mittels künstlicher Intelligenz auswerten, auch ohne konkreten Tatverdacht. Die Beschwerdeführenden sehen darin eine menschenrechtswidrige Grundlage für präventive Massenüberwachung. Besonders beanstanden sie weit gefasste Informationsbeschaffung im virtuellen Raum, algorithmische Analysesysteme und automatisierten Datenzugriff anderer Behörden und Kantone im Abrufverfahren. Dieser könne auch biometrische Daten, Angaben über Opfer oder fürsorgerische Unterbringungen erfassen, ohne vorgängige Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit. Beteiligt sind unter anderem AL Zürich, Chaos Computer Club Zürich, Digitale Gesellschaft, JUSO und SP Kanton Zürich. Sie beantragen aufschiebende Wirkung; Zürich kann nun Stellung nehmen.