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Neues T-Shirt – gleich in den Müll

Correctiv Schweiz
Neues T-Shirt – gleich in den Müll

Themen: Umwelt, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: International, Europa

Ab dem 19. Juli gelten erste Kernpunkte der EU-Ökodesign-Verordnung, darunter ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien, Modeaccessoires und Schuhe. Die Massnahme soll die Umweltbelastung durch Fast Fashion, Retouren und die Entsorgung neuer Kleidung verringern. Nach den angeführten Zahlen kaufen Menschen in Deutschland durchschnittlich 18 Kilogramm Kleidung pro Jahr; jährlich landen pro Person 16 Kilogramm in Altkleidercontainern. Viele Textilien bestehen aus erdölbasiertem Polyester, dessen Herstellung Kohlendioxid freisetzt und dessen Abrieb Mikroplastik verursachen kann. Lieferungen und Rücksendungen verstärken die Belastung zusätzlich. Derzeit werde etwa jedes zehnte verkaufte und zurückgesandte Kleidungsstück vernichtet. Später könnte das Verbot auch Möbel, Reifen und Elektrogeräte betreffen. Die Verordnung setzt zunächst einen Rahmen, den Mitgliedstaaten mit Durchführungsakten umsetzen müssen. Zudem ist eine neue Zollgebühr für kleine Pakete von Online-Grosshändlern in Kraft: Für solche Sendungen sollen Händler drei Euro zahlen.

Correctiv Schweiz

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