Themen: Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Konsumentinnen und Konsumenten kaufen an Messen häufig spontan Produkte oder Abonnemente, etwa Dampfstaubsauger, Heissluftfritteusen oder Massagesitze. Nach der Rückkehr nach Hause kommen oft Zweifel auf, ob die Anschaffung tatsächlich nötig war. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich: Das Haustürgesetz gilt bei Messekäufen nicht. Dies betrifft sowohl grosse Veranstaltungen wie die Olma und die Basler Herbstmesse als auch lokale Messen von Gewerbevereinen. Auch wenn Aussteller mit intensiven Werbebotschaften und Verkaufsgesprächen zum Kauf bewegt haben, besteht daraus kein Rücktrittsrecht.