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Pferde-Kutschen: Die grosse Gesetzeslücke

Infosperber
Pferde-Kutschen: Die grosse Gesetzeslücke

Themen: Innen-Politik, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Wallis/Graubünden

Eine von drei Pferden gezogene Kutschenkomposition geriet vor einer Woche im Rosegtal oberhalb von Pontresina ausser Kontrolle und prallte gegen einen Baum. Eine Person starb, zwölf wurden verletzt, darunter zwei schwer. Das Gespann bestand aus einer Kutsche, zwei Personenanhängern und einem Gepäckanhänger. Ob diese Kombination zulässig war, müssen Untersuchungsbehörden und Versicherungen klären. Das Strassenverkehrsrecht enthält für Tierfuhrwerke nur wenige Vorschriften. Ab einem Garantiegewicht von 150 Kilogramm ist eine Feststellbremse nötig, die ein stehendes Fahrzeug am Wegrollen hindert; Anforderungen an Fahrbremsen, Gesamtgewicht, Länge und Zahl der Anhänger fehlen. Auch periodische technische Kontrollen, eine Typenprüfung und eine Führerprüfung sind nicht vorgesehen. Bereits 14-Jährige dürfen Tierfuhrwerke auch gewerbsmässig führen. Der Bundesrat lehnte einen geforderten Fähigkeitsausweis für gewerbliche Kutschenfahrten ab und verwies auf wenige Unfälle, Eigenverantwortung sowie kommunale Lösungen.

Infosperber

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