Themen: Innen-Politik, KI/Digital, Demokratie
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das neue Zürcher Polizeigesetz tritt am 1. Dezember in Kraft, obwohl die Demokratischen Jurist:innen Zürich gemeinsam mit weiteren Organisationen und Privatpersonen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht haben. Die Beschwerdeführenden halten die Regelung für menschenrechtswidrig und warnen vor einer weitreichenden Überwachung der Bevölkerung. Das Gesetz erweitert die polizeilichen Befugnisse deutlich. Künftig darf die Polizei unter anderem in geschlossenen Online-Foren ermitteln sowie Personendaten mit Künstlicher Intelligenz auswerten. Zudem ist eine weitergehende Datenbearbeitung auch möglich, wenn noch kein konkreter Tatverdacht besteht. Nach Darstellung der DJZ könnten dadurch grosse Mengen persönlicher Daten gesammelt und automatisiert analysiert werden. Das Bundesgericht sah keine ausreichende Grundlage, das Inkrafttreten eines beschlossenen Gesetzes aufzuschieben. Ein solcher Aufschub sei nur in Ausnahmefällen möglich; diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Über den materiellen Inhalt der Beschwerde wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.