Themen: CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Russland/Eurasien
Die Schweiz übernahm nach dem russischen Angriff auf die Ukraine EU-Sanktionen und untersagt mit Artikel 28e der Ukraine-Verordnung bestimmte Rechtsberatungen mit Russlandbezug. Ausgenommen sind Leistungen für Gerichts-, Verwaltungs- und Schiedsverfahren. Kritiker aus der Anwaltschaft beanstanden die Trennung von Beratung und Vertretung: Vor einem Verfahren müssten Mandate, Sanktionen, Ausnahmen und Erfolgsaussichten abgeklärt werden können. Sie sehen Risiken für Berufsgeheimnis, anwaltliche Unabhängigkeit, rechtliches Gehör und den Zugang zur Justiz. Der Genfer Anwaltsorden intervenierte 2023 bei Bundesrat und SECO; das SECO hielt den Rechtsschutz für gewahrt. Ständerat Beat Rieder verlangte mit Motion 23.4531 die Streichung des Begriffs Rechtsberatung. National- und Ständerat unterstützten den Vorstoss, der Nationalrat am 18. Dezember 2024 mit 110 zu 71 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Ein schweizerisches Gerichtsurteil zu Artikel 28e liegt laut Darstellung bislang nicht vor. Am 14. Juli 2026 verhandelte der EuGH Rechtsmittel zur EU-Regelung.