Themen: Leben, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Bei einem Sackgeldjob in einem Privathaushalt besteht bis zum 25. Altersjahr keine obligatorische Sozialversicherungspflicht, wenn der Jahresverdienst höchstens 750 Franken beträgt. Sozialversicherungsbeiträge dürfen in diesem Fall zwar freiwillig abgerechnet werden, ein Abzug ist jedoch nicht zwingend. Die beschäftigte Person muss ihn daher nicht hinnehmen. Entscheidend sind sowohl die Altersgrenze als auch der jährliche Lohnbetrag und die Tätigkeit in einem Privathaushalt.