Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Nach der vollständigen Rückzahlung einer Hypothek erlischt die Forderung der Bank, der Schuldbrief bleibt jedoch bestehen und geht vollständig an die Eigentümerschaft über. Die Bank darf ihn deshalb nicht vernichten. Der Schuldbrief kann bei einer späteren Finanzierung erneut als Sicherheit dienen und so erhebliche Notariatsgebühren für die Errichtung eines neuen Schuldbriefs sparen. Bei einem Papierschuldbrief wird empfohlen, ihn beim Grundbuchamt in einen papierlosen Registerschuldbrief umzuwandeln. Geht ein physisches Dokument verloren, muss es in einem gerichtlichen Verfahren kraftlos erklärt werden, was Zeit und Geld kostet. Die Bank soll den Papierschuldbrief daher herausgeben oder den Registerschuldbrief direkt beim Grundbuchamt auf die Eigentümerschaft übertragen lassen.