Themen: Technologie, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Swisscom im Streit um den Glasfaserausbau gutgeheissen. Es widerspricht damit der Wettbewerbskommission, die gegen das Telekomunternehmen vor gut zwei Jahren eine Busse von mehr als 18 Millionen Franken ausgesprochen und Massnahmen angeordnet hatte. Im Zentrum steht eine beim Ausbau eingesetzte Technologie. Andere Telekomunternehmen, die über das Netz von Swisscom eigene Dienste anbieten, kritisieren diese Lösung, weil sie ihre technischen und geschäftlichen Möglichkeiten einschränke. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gilt das Verhalten von Swisscom gegenüber diesen Anbietern nicht als unzulässig. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.