Themen: CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Der Bund verschärft die Anforderungen für Tempo-30-Reduktionen auf verkehrsorientierten Strassen. Ab 1. Oktober müssen Behörden mit einem Gutachten nachweisen, dass tiefere Höchstgeschwindigkeiten auf Hauptverkehrsachsen keinen unerwünschten Ausweichverkehr durch Quartiere verursachen. Wie dieser Nachweis genau auszugestalten ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die Änderung gilt schweizweit, betrifft in Zürich jedoch nur Strassen ausserhalb der kantonalen Zuständigkeit. Laut «NZZ» geht sie auf eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger zurück. Er wollte die Hierarchie des Strassennetzes sichern und kritisierte die aus seiner Sicht chaotische Ausbreitung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden. Das Zürcher Tiefbaudepartement hält den zusätzlichen Nachweis für unnötigen Aufwand. Schon heute sei ein Gutachten zur Verhältnismässigkeit einer Temporeduktion nötig. Die Stadt will dennoch weiter Tempo 30 ausbauen. Bereits im Vorjahr hatte die Zürcher Stimmbevölkerung mit der Mobilitätsinitiative die städtische Kompetenz für Tempo 30 auf Kantonsstrassen eingeschränkt.