Themen: Partei-Politik, Innen-Politik
Regionen: International, Europa
Marine Le Pen kann nach einem Berufungsurteil bei der französischen Präsidentschaftswahl im April 2027 kandidieren. Ein Pariser Gericht hatte sie im März 2025 gemeinsam mit weiteren Personen wegen der Veruntreuung von 4,5 Millionen Euro an EU-Geldern zwischen 2004 und 2017 verurteilt. Parlamentarische Mitarbeitende sollen für die nationale Partei statt für EU-Aufgaben gearbeitet haben. Damals erhielt Le Pen vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Verbot öffentlicher Ämter. Das Berufungsgericht verhängte nun eine Busse von 100'000 Euro und drei Jahre Haft; ein Jahr soll sie mit elektronischer Fussfessel im Hausarrest verbüssen, zwei weitere Jahre nur bei erneutem Delikt. Das Amtsverbot wurde verkürzt und teilweise ausgesetzt, sodass es rechtzeitig vor der Wahl endet. Der Rassemblement National muss zwei Millionen Euro Busse zahlen, davon eine Million bedingt. Die Partei wird zudem weiterhin von der Europäischen Staatsanwaltschaft wegen möglicher missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern untersucht.