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Trotz Freispruch erhält Zuger gekaufte Ware nicht zurück

Zentralplus
Trotz Freispruch erhält Zuger gekaufte Ware nicht zurück

Themen: Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zentralschweiz

Ein Zuger ist vor Bundesgericht strafrechtlich freigesprochen worden. Die von ihm bestellte Ware erhält er dennoch nicht zurück. Der Freispruch führt damit nicht dazu, dass ihm das bestellte Produkt ausgehändigt wird.

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