Themen: CH-Politik, Bildung, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Baselbieter Kantonsgericht hat die Gemeindeinitiative «Für eine faire Beteiligung aller Kantone an der Universität Basel» teilweise für rechtsungültig erklärt. Elf Oberbaselbieter Gemeinden hatten sie im August 2025 eingereicht. Sie verlangten, dass Baselland den Staatsvertrag mit Basel-Stadt über Trägerschaft und Finanzierung der Universität Basel per 2027 kündigt und bis 2030 einen neuen Vertrag mit einer Kostenbeteiligung aller Kantone mit Uni-Studierenden abschliesst. Die verbindliche Kündigungsvorgabe verletze jedoch die Gewaltenteilung und damit die Kantonsverfassung, urteilt das Gericht. Abschluss und Kündigung von Staatsverträgen lägen grundsätzlich bei der Regierung; Landrat und allenfalls Volk könnten diese nur genehmigen, ohne den Inhalt zu ändern. Betroffen ist vor allem die Kündigungsklausel, während das Anliegen einer neuen Finanzierungsordnung bestehen bleibt. Die Initiativgemeinden wollen das Begehren deshalb nicht zurückziehen. Sieben Gemeinden bereiten bereits eine neue Initiative vor, welche eine Kostenumverteilung fordert, ohne dem Regierungsrat unzulässige Vorgaben zu machen.