Themen: CH-Politik, Migration/Asyl, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Der Ständerat hat mit Stichentscheid seines Präsidenten beschlossen, dass Angehörige von EU-Mitgliedstaaten bei einer Übersiedlung in die Schweiz einen Strafregisterauszug ihres Herkunftslands vorlegen sollen. Der Autor kritisiert die Forderung als Verstoss gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen und als unzweckmässig. Solche Auszüge erlaubten keinen verlässlichen Schluss auf ein mögliches Kriminalitätsrisiko, weil nationale Regeln zu registrierten Delikten, Strafarten, Mindestschwellen, Löschfristen, Jugendstrafrecht und Verurteilungen in Drittstaaten stark voneinander abwichen. Für besondere Fälle sei der Beizug eines Strafregisterauszugs bereits heute möglich. Als weiteren Einwand verweist der Autor auf die Verurteiltenstatistik 2024 des Bundesamts für Statistik: Die Kriminalitätsbelastungsziffer liege bei Schweizer Staatsangehörigen bei 0,24 Prozent, im Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten bei 0,21 Prozent. Die Pflicht stelle EU-Bürger unter Generalverdacht, verursache Bürokratie und solle den Bilateralen III nach Ansicht des Autors zusätzliche Hindernisse in den Weg legen.