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Urteil zu Polizeigewalt: Das Gummischrot war illegal

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Urteil zu Polizeigewalt: Das Gummischrot war illegal

Themen: Innen-Politik, Gleichstellung

Regionen: Schweiz, Basel/NWCH

Das Basler Appellationsgericht hat den Einsatz von Gummischrot gegen eine Demonstration zum feministischen Kampftag vom 8. März 2023 teilweise als rechtswidrig beurteilt. Rund 250 Personen hatten sich vor der Universität versammelt und wurden beim Versuch, loszugehen, eingekesselt. Die ersten drei Gummischrotsalven erachtete das Gericht als verhältnismässig, weil sich der Demozug auf die Polizeikette zubewegte. Weitere Schüsse seien jedoch nicht erforderlich gewesen, nachdem die Demonstration zum Stillstand gekommen war. Auch nach dem Wegnehmen eines als Schutz verwendeten Transparents habe kein unmittelbarer Angriff auf die Polizei gedroht; der Einsatz blieb laut Gericht unverhältnismässig, selbst wenn der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten worden wäre. Bei Vorwürfen, Polizistinnen hätten Demonstrant:innen in die Unterhosen gegriffen, folgte das Gericht der Polizei. Den Polizeikessel hielt es trotz eines EGMR-Urteils für genügend gesetzlich geregelt. Die Rechtsvertretung will den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Bei einer späteren Palästina-Solidaritätsdemonstration wurden Menschen bis zu zehn Stunden eingekesselt.

www.woz.ch

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