Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 30-jährigen Autofahrer nach einem Streit an der Kreuzung Frauenfelderstrasse/Seenerstrasse in Oberwinterthur in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, sowie 90 Tagessätze zu 30 Franken und eine Busse von 400 Franken. Sein Auto wird eingezogen. Der Konflikt ereignete sich im Sommer 2024, nachdem ein E-Bike-Fahrer den Audi-Fahrer nach einem Überholmanöver bis zur Kreuzung beim Bahnhof Oberwinterthur verfolgt hatte. Nach einer Auseinandersetzung fuhr der Beschuldigte nach links los; laut eigener Aussage wollte er dem Mann eine Lektion erteilen. Staatsanwaltschaft und Privatkläger erklärten, der Velofahrer sei gestürzt und bis zur Mittelinsel mitgeschleift worden. Er erlitt sieben gebrochene Rippen, ein gebrochenes Schienbein und Schürfungen. Das Gericht verwarf die Darstellung einer Affekttat und sprach dem Geschädigten rund 10'000 Franken Schadenersatz zu.