Themen: CH-Politik, Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Zürich entscheidet am 27. September über künftige Hochhausrichtlinien. Die ursprüngliche Vorlage des ehemaligen Stadtrats André Odermatt will Hochhäuser in deutlich mehr Gebieten ermöglichen; bis 40 Meter hohe Bauten wären auch in Teilen von Schwamendingen, Seebach, Affoltern und Albisrieden zulässig. Die restriktivere Variante des Gemeinderats konzentriert Hochhäuser vor allem auf Gebiete entlang der Gleise und in Zürich-Nord. Beide Vorlagen erhöhen jedoch die bauliche Ausnützung nicht. Damit entsteht laut städtischen Abstimmungsinformationen durch die neuen Regeln kein zusätzlicher Wohnraum. Der Beitrag warnt deshalb vor Leerkündigungen und teuren Neubauten. Ab 30 Metern steigen wegen verschärfter Vorschriften, etwa beim Brandschutz, die Baukosten und damit tendenziell die Mieten. Genossenschaften hätten wenig Interesse an 40-Meter-Häusern; stärker profitieren könnten Investor:innen und Eigentümer:innen. Der Gemeinderat verlangt öffentliche Erdgeschosse, Gemeinschaftsräume, Konkurrenzverfahren und ab 60 Metern Gestaltungspläne. Eine dadurch erlaubte Mehrausnützung soll preisgünstigen Wohnraum schaffen.