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Warum dem Luzerner Mindestlohn trotz Ja ein Verbot droht

Zentralplus
Warum dem Luzerner Mindestlohn trotz Ja ein Verbot droht

Themen: CH-Politik, Innen-Politik, Demokratie

Regionen: Schweiz, Zentralschweiz

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern haben das Reglement zum Mindestlohn mit 67,6 Prozent bestätigt. Dennoch bereitet der Kanton Luzern aufgrund einer erheblich erklärten Motion eine gesetzliche Regelung vor, die kommunale Mindestlöhne rückwirkend aufheben könnte. Der Regierungsrat lehnt Mindestlöhne auf Gemeindeebene ab: Sie seien nicht zielführend, griffen unverhältnismässig in die Wirtschaftsfreiheit ein und führten zu einem schwer verständlichen Flickenteppich. Der Stadtentscheid ändere nichts am Auftrag des Kantonsrats. Die rechtliche Umsetzung eines Verbots ist jedoch offen. Das Bundesgericht hat Mindestlöhne als sozialpolitische Massnahme grundsätzlich anerkannt und Zürich sowie Winterthur wegen Gemeindeautonomie und Subsidiaritätsprinzip die Kompetenz für eigene Regeln zugestanden. Die Stadt Luzern wartet einen konkreten Gesetzesentwurf ab und schliesst eine Anfechtung nicht aus. Bis zu einem möglichen Gesetz, Referendum, einer Abstimmung oder einem Rechtsstreit dürfte der Mindestlohn weiter gelten.

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