Themen: Umwelt, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Trotz eines Feuerwerksverbots dürfen Böller, Raketen und weitere Feuerwerksartikel derzeit grundsätzlich weiter verkauft werden. Luzern prüfte ein Verkaufsverbot, verwarf dieses jedoch. Auch Zug sieht nach aktuellem Stand keinen Grund für einen Verkaufsstopp. Damit bleibt die Situation widersprüchlich: Die Verwendung von Feuerwerk ist verboten, sein Verkauf aber weiterhin möglich. Im Zentrum stehen die Gründe dafür, weshalb die Behörden den Handel mit Feuerwerksartikeln trotz Verbot nicht zusätzlich einschränken.