Themen: Innen-Politik, Partei-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Zürcher Bezirksgericht hat Manuel Corchia und Tobias Lingg, die Anführer der rechtsextremen Jungen Tat, zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit vier Jahren Probezeit und unbedingten Geldstrafen verurteilt. Zu den Straftatbeständen gehören Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Nötigung sowie mehrfacher Hausfriedensbruch. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen, eine Beschuldigte wurde vollständig freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; Corchia und Lingg ziehen sie weiter. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden je fünfzehn Monate Freiheitsstrafe verlangt, davon sechs unbedingt. Die Verurteilten müssen zudem einen Grossteil der Verfahrenskosten und Entscheidgebühren von mehreren Zehntausend Franken übernehmen. Die Junge Tat versteht sich als ausserparlamentarische Vorfeldorganisation der extremen Rechten und strebt eine Zusammenarbeit mit der SVP an. Im kommenden Wahljahr will sie wie schon früher Social-Media-Auftritte einzelner Kandidierender betreuen und ihr rassistisches Programm der «Remigration» in die Parteipropaganda einbringen.