Themen: Innen-Politik, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Das Obergericht des Kantons Zug verpflichtet den Ringier-Konzern, Jolanda Spiess 139'228 Franken Nettogewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln herauszugeben. Es bestätigt damit grundsätzlich den Entscheid des Zuger Kantonsgerichts vom Januar 2025, senkt aber die ursprünglich zugesprochene Summe von rund 309'500 Franken deutlich. Die Berichte waren ab Ende 2014 im Umfeld der Zuger Landammannfeier erschienen. Bei der Zahlung handelt es sich weder um Schadenersatz noch um Genugtuung, sondern um die Abschöpfung von Erträgen aus Print-, Abonnement-, Kiosk- und Werbeeinnahmen. Pro eingeklagtem Beitrag ergibt sich im Schnitt ein Betrag von rund 35'000 Franken, abhängig von Reichweite und Werbeaufkommen. Ringier begrüsst die Reduktion und will einen möglichen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen. Spiess bezeichnet den Grundsatz als medienrechtlichen Meilenstein und fordert auch für mehr als 150 weitere Artikel eine Gewinnherausgabe.